

Drohnen über Deutschland
10. März 2020Eventuelle Schäden sollten versichert werden.
Der deutsche Drohnenmarkt boomt und wächst noch weiter. Der Drohnenbetrieb ist geregelt. Eventuelle Schäden sind nicht automatisch von einer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Regelungen der deutschen Drohnenverordnung
Kennzeichnungspflicht:
Alle Drohnen ab einem Startgewicht von 250 Gramm müssen gekennzeichnet sein, um im Schadenfall den Halter feststellen zu können. Auf einer Plakette müssen Name und Adresse des Eigentümers stehen.
Kenntnisnachweis:
Für den Betrieb von Drohnen ab 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis erforderlich.
Erlaubnispflicht:
Für den Betrieb von Drohnen über 5 Kilogramm und für den Betrieb bei Nacht ist eine Erlaubnis erforderlich.
Verbote:
Betrieb von Geräten unter 5 Kilogramm außerhalb der Sichtweite; Betrieb über sensiblen Bereichen (etwa Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Gefängnissen, Industrieanlagen, Naturschutzgebieten) und bestimmten Verkehrswegen sowie in Kontrollzonen von Flugzeugen; Betrieb in Flughöhen über 100 Meter über Grund; Betrieb über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse mehr als 250 Gramm beträgt oder das Gerät und seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen.
Unfälle mit Drohnen
Für Unfälle mit Drohnen gilt ein Schadenersatzanspruch der Geschädigten. Ganz wichtig: Personen- und Sachschäden von Drohnen sind in der Regel nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Darauf weist die Öffentliche Oldenburg hin. Sie bietet in ihrer Privathaftpflicht die Zusatzbausteine „PHV Plus" für Flugmodelle bis 250 Gramm und „PHV Plus Drohnen“ für Flugdrohnen/Flugmodelle über 250 Gramm bis 5 Kilogramm Abfluggewicht an. Hiermit sind jeweils Personen- und Sachschäden mit einer Million Euro Versicherungssumme versichert.
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