- Wird der unbeheizte Dachboden, durch den wasserführende Rohre verlaufen, durch die darunter liegenden Geschosse ausreichend „mitbeheizt“? ACHTUNG! Bei Abwesenheit darf die Beheizung nicht reduziert werden. Lassen Sie nach Möglichkeit die Rohrleitungen aus diesem Bereich entfernen oder die Heizungsinstallation erweitern.
- Bei modernen Heizthermen im Dachboden („Dachzentrale“) gewährleistet die Eigenwärme oft keinen zuverlässigen Schutz vor Frostschäden. Stellen Sie daher eine ausreichende Beheizung sicher, zum Beispiel durch Heizkörper.
- Lassen Sie den Frostschutz in Ihrer Solarheizung regelmäßig vom Fachmann prüfen.
- Werden Abseiten, durch die wasserführende Rohre verlaufen, ausreichend durch die angrenzenden Innenräume „mitbeheizt“? ACHTUNG! Die Frostschutzstellung am Heizkörperthermostat reicht hierfür nicht aus! Eine Rohrbegleitheizung bietet in diesen Bereichen einen sicheren Schutz vor Frosteinwirkung.
- Werden Rohre in Außenwänden durch den Innenraum ausreichend „mitbeheizt“? ACHTUNG! Auch hier reicht die Frostschutzstellung am Heizkörperthermostat nicht aus!
- Außenwasserhähne und deren Zuleitungen müssen abgesperrt und entleert werden. Alternativ können Sie auch eine Rohrbegleitheizung installieren lassen.
- Falls Sie das Gebäude über einen längeren Zeitraum nicht nutzen, stellen Sie sicher, dass während der Frostperiode die Heizung auf Funktion und das Gebäude auf ausreichende Erwärmung kontrolliert werden. Wählen Sie die Abstände zwischen den Kontrollen so, dass auch beim Ausfall der Heizung bis zur nächsten Kontrolle noch kein Frostschaden eintreten kann. Für normal gedämmte Gebäude können folgende Richtwerte zur Orientierung dienen: - leichter Frost (-2 bis -5 °C): alle 3 Tage - mäßiger Frost (-5 bis -10 °C): alle 2 Tage - strenger/sehr strenger Frost (unter -10 °C): täglich

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